Fünftelregelung berechnen

Wie viel Steuer zahlst du auf deine Abfindung — und wie viel sparst du durch die Fünftelregelung nach § 34 EStG? Rechne es Schritt für Schritt nach.

Dieser Rechner bietet eine rechnerische Orientierung — keine Steuerberatung. Die Berechnung nutzt einen vereinfachten Steuertarif (§ 32a EStG, Stand 2026) ohne individuelle Frei- und Pauschbeträge. Für verbindliche Werte wende dich an einen Steuerberater.
Grobe Faustregel: Jahresbrutto abzüglich Vorsorge und Werbungskosten — oft ca. 80 % vom Brutto
Höhe unbekannt? Erst mit dem Abfindungsrechner ermitteln
Kirchensteuer wird auf die Einkommensteuer aufgeschlagen

Deine Steuer auf die Abfindung

Ersparnis durch Fünftelregelung
Steuer mit Fünftelregelung
Netto-Abfindung (geschätzt)
Steuer ohne Fünftelregelung
Effektiver Steuersatz mit Fünftelregelung
Effektiver Steuersatz ohne Fünftelregelung

Steuervergleich: mit vs. ohne Fünftelregelung

Ohne Fünftelregelung
Mit Fünftelregelung
Rechnerische Orientierung, keine Steuerberatung. Vereinfachter Tarif ohne Splitting, Freibeträge und Progressionsvorbehalt (z.B. Arbeitslosengeld).

So funktioniert die Fünftelregelung — Schritt für Schritt

Berechnungsschritte mit deinen Werten

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) ist eine Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte — allen voran Abfindungen, aber auch Entschädigungen (§ 24 Nr. 1 EStG) und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten.

Das Problem ohne Fünftelregelung: Eine Abfindung wird im Jahr der Auszahlung komplett auf dein Einkommen aufgeschlagen. Durch die Steuerprogression rutscht du damit in einen deutlich höheren Steuersatz — obwohl die Abfindung wirtschaftlich mehrere Jahre Verdienstausfall ausgleichen soll.

Die Lösung des Gesetzgebers: Das Finanzamt tut so, als würde die Abfindung auf fünf Jahre verteilt. Konkret wird nur ein Fünftel der Abfindung auf dein Einkommen addiert, die Mehrsteuer dafür berechnet und mit fünf multipliziert. Weil die Progression nur auf ein Fünftel wirkt, fällt die Steuer niedriger aus — je größer die Abfindung im Verhältnis zu deinem Einkommen, desto größer der Vorteil.

Wichtig zu wissen: Liegt dein reguläres Einkommen bereits im Spitzensteuersatz (ab ca. 68.500 € zu versteuerndem Einkommen), bringt die Fünftelregelung praktisch nichts mehr — die Progression ist dann schon „ausgereizt“. Der Rechner oben zeigt dir das ehrlich an.

Änderung seit 2025: Erstattung nur noch über die Steuererklärung

Bis Ende 2024 hat der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt bei der Lohnabrechnung angewendet — die Abfindung kam also schon steuerbegünstigt aufs Konto. Das hat sich mit dem Wachstumschancengesetz geändert:

Seit dem 1. Januar 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug nicht mehr berücksichtigen. Die Abfindung wird zunächst voll versteuert ausgezahlt — auf dem Konto landet erst einmal weniger, als dir zusteht.

Die Ermäßigung selbst bleibt aber vollständig erhalten: Du bekommst die Differenz über die Einkommensteuererklärung zurück. Das Finanzamt prüft die Fünftelregelung dabei von Amts wegen — sie steht dir zu, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Praktisch heißt das: Im Jahr nach der Abfindung unbedingt eine Steuererklärung abgeben, sonst verschenkst du die Ersparnis, die dir dieser Rechner anzeigt.

Voraussetzungen: Wann gilt die Fünftelregelung?

Damit das Finanzamt die Fünftelregelung anerkennt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

1. Zusammenballung in einem Kalenderjahr: Die Abfindung muss (im Wesentlichen) in einem einzigen Kalenderjahr zufließen. Wird sie in Raten über mehrere Jahre gestreckt, entfällt die Begünstigung — eine geringfügige Teilzahlung von max. ca. 10 % in einem anderen Jahr gilt nach BFH-Rechtsprechung noch als unschädlich.

2. Mehr als der Verdienstausfall: Du musst durch Abfindung plus restliches Jahreseinkommen mehr erhalten, als du bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verdient hättest. Nur dann liegt eine echte „Zusammenballung von Einkünften“ vor.

Tipp zur Gestaltung: Weil der Vorteil bei niedrigem Einkommen am größten ist, kann es sich lohnen, die Auszahlung ins Folgejahr zu verschieben (z.B. Januar statt Dezember) — etwa wenn du danach arbeitslos bist oder ein Sabbatical planst und dein zu versteuerndes Einkommen entsprechend niedrig ausfällt. Auch Einzahlungen in eine Rürup-Rente im Abfindungsjahr drücken das Einkommen und hebeln den Effekt. Beachte: Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und kann die Rechnung beeinflussen.

Auf eine echte Abfindung fallen übrigens keine Sozialversicherungsbeiträge an — sie ist kein Arbeitsentgelt. Es geht nur um die Einkommensteuer.

Beispiele: Was bringt die Fünftelregelung?

Steuer auf die Abfindung mit und ohne Fünftelregelung (vereinfachter Tarif 2026, ohne Kirchensteuer):

Zu verst. Einkommen Abfindung Steuer ohne Steuer mit Ersparnis
20.000 € 20.000 € 5.681 € 5.115 € 566 €
30.000 € 30.000 € 10.111 € 8.840 € 1.271 €
40.000 € 25.000 € 9.089 € 8.205 € 884 €
40.000 € 50.000 € 21.050 € 16.855 € 4.195 €
60.000 € 50.000 € 22.428 € 22.428 € 0 €

Das Muster: Je größer die Abfindung im Verhältnis zum Einkommen — und je niedriger das Einkommen — desto größer die Ersparnis. Liegt das Einkommen schon im 42-%-Bereich, verpufft der Effekt.

Häufige Fragen

Wird die Fünftelregelung automatisch angewendet?

Seit 2025 nicht mehr bei der Auszahlung: Der Arbeitgeber muss die Abfindung voll versteuern (Wachstumschancengesetz). Das Finanzamt prüft die Fünftelregelung aber von Amts wegen im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung und erstattet die Differenz. Voraussetzung ist, dass du eine Steuererklärung für das Auszahlungsjahr abgibst — das solltest du nach einer Abfindung immer tun.

Für wen lohnt sich die Fünftelregelung am meisten?

Für Arbeitnehmer mit niedrigem bis mittlerem zu versteuerndem Einkommen und einer im Verhältnis dazu großen Abfindung. Beispiel: Bei 30.000 € Einkommen und 30.000 € Abfindung spart die Regelung über 1.200 €. Liegt das reguläre Einkommen dagegen schon im Spitzensteuersatz (ab ca. 68.500 €), bringt sie praktisch nichts, weil die Progression bereits ausgereizt ist.

Was bedeutet „Zusammenballung von Einkünften“?

Die Fünftelregelung setzt voraus, dass dir die Abfindung in einem Kalenderjahr zufließt und du dadurch insgesamt mehr erhältst, als du ohne die Kündigung in dem Jahr verdient hättest. Eine Ratenzahlung über mehrere Jahre zerstört die Begünstigung — nur eine geringfügige Teilzahlung (max. ca. 10 %) in einem anderen Jahr ist nach BFH-Rechtsprechung unschädlich.

Fallen Sozialabgaben auf die Abfindung an?

Nein. Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist kein Arbeitsentgelt — es fallen keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an. Ausnahme: freiwillig gesetzlich Versicherte können auf die Abfindung Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Es bleibt bei der Einkommensteuer plus ggf. Soli und Kirchensteuer.

Kann ich die Steuer auf die Abfindung noch senken?

Ja, mit Timing und Gestaltung: Auszahlung ins Folgejahr verschieben, wenn dort dein Einkommen niedriger ist (z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Renteneintritt). Einzahlungen in eine Basis-Rente (Rürup) im Abfindungsjahr senken das zu versteuernde Einkommen und verstärken den Fünftelregelung-Effekt. Beachte den Progressionsvorbehalt beim Arbeitslosengeld. Solche Gestaltungen solltest du mit einem Steuerberater durchrechnen.

Gilt die Fünftelregelung auch für andere Einkünfte?

Ja. Neben Abfindungen erfasst § 34 EStG auch Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten — etwa Jubiläumszahlungen oder nachgezahlter Arbeitslohn für mehrere Jahre. Auch hier gilt: Zufluss gesammelt in einem Jahr.

Verwandte Rechner